Berlin: Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD): § 38 Beförderungen

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Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD)

 

§ 38 Beförderungen

§ 26 findet entsprechend Anwendung.


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Red 20231023

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