Berlin: Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD): § 35 Geeignete Studienfachrichtungen für das zweite Einstiegsamt

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Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD)

 

§ 35 Geeignete Studienfachrichtungen für das zweite Einstiegsamt

Geeignete Studienfachrichtungen im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Laufbahngesetzes für den Laufbahnzweig des Archivdienstes sind die Studien der Archivwissenschaft, der Rechtswissenschaft, der Verwaltungswissenschaft und der Geschichte.


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Red 20231023

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