Berlin: Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD): § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD)

 

§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten - unbeschadet der §§ 38 und 39 - die Verwaltungs-Laufbahnverordnung (VLVO) in der Fassung vom 14. Mai 2009 (GVBl. S. 260), die Fachrichtungs-Laufbahnverordnung in der Fassung vom 14. Mai 2009 (GVBl. S. 257) und die Verordnung über die Auswahl und die Einführung beim Aufstieg von Beamten des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst (AEOhD) in der Fassung vom 21. Mai 2003 (GVBl. S. 197), die zuletzt durch Artikel III der Verordnung vom 30. April 2009 (GVBl. S. 178, 179) geändert worden ist, außer Kraft.


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Red 20231023

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