Berlin: Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD): § 34 Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt

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Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD)

 

§ 34 Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt

(1) Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

(2) Das Nähere regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung.


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Red 20231023

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