Berlin: Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO-AVD): § 31 Geeignete Studienfachrichtungen für das erste Einstiegsamt

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Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD)

 

§ 31 Geeignete Studienfachrichtungen für das erste Einstiegsamt

Geeignete Studienfachrichtung im Sinne des§ 8 Absatz 1 Nummer 3 des Laufbahngesetzes für den Laufbahnzweig des Archivdienstes ist das Studium der Archivwissenschaft.


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Red 20231023

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