Niedersächsische Laufbahnverordnung - Übersicht -

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen


 

Laufbahnverordnung Niedersachsen

Für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen gelten die Regelungen des Landesbeamtenrechts. Grundlegende Fragen zum Laufbahnrecht sind im Landesbeamtengesetz festgelegt, die Details regelt die Laufbahnverordnung. Eine aktuelle Fassung der niedersächsischen Laufbahnverordnung finden Sie hier:

 

Inhaltsübersicht

Niedersächsische Laufbahnverordnung

§ .1 Geltungsbereich

§ .2 Ordnung und Einrichtung von Laufbahnen

§ .3 Einstellung, Auslese

§ .4 Erwerb der Befähigung

§ .5 Laufbahnwechsel

§ .6 Laufbahnwechsel von Polizeivollzugsbeamten

§ .7 Probezeit

§ .8 Doppelbeamtenverhältnis

§ .9 Dienstbezeichnungen vor der Anstellung und bei vorübergehender Verwendung

§ 10 Anstellung

§ 11 Verleihung von Beförderungsämtern

§ 12 Dienstzeiten für die Verleihung von Beförderungsämtern und für den Aufstieg sowie Erprobungszeiten

§ 13 Schwerbehinderte

§ 14 Vorbereitungsdienst

§ 15 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und der Einführungszeit

§ 16 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

§ 17 Laufbahnprüfungen

§ 18 Dauer der Probezeit, Altersgrenze

§ 19

§ 20

§ 21 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 22 Vorbereitungsdienst

§ 23 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 24 Vorbereitungsdienst

§ 25

§ 26 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 27 Vorbereitungsdienst

§ 28 Hochschulprüfung als Laufbahnprüfung

§ 29

§ 29a

§ 30 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst

§ 31 Vorbereitungsdienst

§ 32 Gemeinsame Vorschriften

§ 32a Aufstieg in den mittleren Dienst

§ 32b Aufstieg in den mittleren Dienst für besondere Verwendungen

§ 32c Aufstieg in den gehobenen Dienst

§ 32d Aufstieg in den gehobenen Dienst für besondere Verwendungen

§ 32e Aufstieg in den höheren Dienst

§ 32f Kommission für den Aufstieg in den höheren Dienst

§ 32g Aufgaben der Aufstiegskommission

§ 32h Aufstieg in den höheren Dienst für besondere Verwendungen

§ 33 Laufbahn des mittleren Gestütsdienstes

§ 34 Laufbahn des gehobenen Polizeiberufsfachschuldienstes

§ 35 Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes

§ 36 Allgemeines

§ 37 Abweichungen von den Vorschriften über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung

§ 38 Besondere Vorschriften für die Probezeit

§ 38a Anerkennung des Diploms

§ 38b Ausgleichsmaßnahmen

§ 38c Eignungsprüfung

§ 38d Anpassungslehrgang

§ 38e Bescheid

§ 38f Berufsbezeichnung

§ 39 Andere Bewerber

§ 40 Dienstliche Beurteilung

§ 41 Fortbildung

§ 42 Ausnahmen

§ 43 Zuständigkeit für den Präsidenten des Landtages und den Präsidenten des Landesrechnungshofs

§ 44 Zuständigkeit für mittelbare Landesbeamte

§ 45 Versetzung von Beamten und Übernahme von früheren Beamten

§ 46 bis § 52

§ 53 Dienstzeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden

§ 54 Aufhebung von Vorschriften *)

§ 55 In-Kraft-Treten

Anhang

Niedersächsische Laufbahnverordnung: Anhang zu § 28

Niedersächsische Laufbahnverordnung: Anhang zu § 36


 

Red 20220101

 

mehr zu: Niedersächsische Laufbahnverordnung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.laufbahnrecht.de © 2024