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Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG)
vom 5. August 2010
Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 313).
Teil 1
Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
Art. 3 Zuständigkeiten und Beteiligungen
Art. 4 Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
Art. 5 Leistungslaufbahn und Fachlaufbahnen
Art. 9 Wechsel innerhalb und zwischen den Fachlaufbahnen
Art. 11 Sicherung der Mobilität
Art. 12 Zweck, Art und Dauer der Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG
Art. 16 Übertragung höherwertiger Dienstposten
Art. 17a Fiktive Laufbahnnachzeichnung
Art. 18 Sonderregelung für Beförderungen
Art. 19 Dienstposten an obersten Landesbehörden
Art. 20 Modulare Qualifizierung
Art. 21 Schwerbehinderte Menschen
Teil 2
Regelbewerber und Regelbewerberinnen
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Prüfungen
Art. 23 Zulassung zu den Prüfungen
Art. 24 Bekanntmachung von Prüfungen
Unterabschnitt 2
Vorbereitungsdienst
Art. 26 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Art. 27 Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
Art. 28 Qualifikationsprüfung, Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
Art. 29 Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf
Abschnitt 2
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Art. 31 Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
Art. 33 Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
Art. 37 Ausbildungsqualifizierung
Abschnitt 4
Sonstiger Qualifikationserwerb für eine Fachlaufbahn
Art. 39 Qualifikationsvoraussetzungen
Art. 40 Feststellung des Qualifikationserwerbs
Abschnitt 5
Qualifikation von Bewerbern und Bewerberinnen aus Mitgliedstaaten
Art. 41 Qualifikation auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG
Art. 45 (aufgehoben)
Art. 47 Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen
Art. 50 Abschluss des Anerkennungsverfahrens
Teil 3
Andere Bewerber und Bewerberinnen
Art. 52 Qualifikationsvoraussetzungen
Teil 4
Dienstliche Beurteilung
Art. 54 Arten der dienstlichen Beurteilung
Art. 55 Einschätzung während der Probezeit sowie Probezeitbeurteilung
Art. 56 Periodische Beurteilung
Art. 58 Inhalt der periodischen Beurteilung und Zwischenbeurteilung
Art. 59 Bewertung und Gesamturteil
Art. 61 Eröffnung der dienstlichen Beurteilung
Art. 63 (aufgehoben)
Art. 64 Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften
Teil 5
Fortbildung
Art. 66 Grundsätze der Fortbildung
Teil 6
Schluss- und Übergangsvorschriften
Art. 67 Verordnungsermächtigung
Art. 67a Einschränkung von Grundrechten
Art. 68 Ausnahmen, Verordnungsermächtigung
Art. 70a Abweichungsmöglichkeit aufgrund der Corona-Pandemie
Anlage 1 (zu Art. 39)
Anlage 2 (zu Art. 49)
Anlage 3 (aufgehoben)
Anlage 4 (aufgehoben)
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Red 20231023