Bayern: Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG)

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Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG)

vom 5. August 2010

Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 313).


Teil 1
Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Art. 3 Zuständigkeiten und Beteiligungen

Art. 4 Allgemeine laufbahnrechtliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis

Art. 5 Leistungslaufbahn und Fachlaufbahnen

Art. 6 Qualifikationserwerb

Art. 7 Vorbildung

Art. 8 Ausbildung

Art. 9 Wechsel innerhalb und zwischen den Fachlaufbahnen

Art. 10 Übernahme von Beamten und Beamtinnen und Wiedereinstellung früherer Beamter und Beamtinnen von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes

Art. 11 Sicherung der Mobilität

Art. 12 Zweck, Art und Dauer der Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG

Art. 13 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. b BeamtStG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe

Art. 14 Einstellung

Art. 15 Dienstzeiten

Art. 16 Übertragung höherwertiger Dienstposten

Art. 17 Beförderungen

Art. 17a Fiktive Laufbahnnachzeichnung

Art. 18 Sonderregelung für Beförderungen

Art. 19 Dienstposten an obersten Landesbehörden

Art. 20 Modulare Qualifizierung

Art. 21 Schwerbehinderte Menschen

Teil 2
Regelbewerber und Regelbewerberinnen
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Prüfungen

Art. 22 Arten der Prüfungen, Prüfungsgrundsätze, Prüfungsordnungen, besondere Auswahlverfahren, Verordnungsermächtigung

Art. 23 Zulassung zu den Prüfungen

Art. 24 Bekanntmachung von Prüfungen

Unterabschnitt 2
Vorbereitungsdienst

Art. 25 Grundsätze

Art. 26 Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Art. 27 Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

Art. 28 Qualifikationsprüfung, Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe

Art. 29 Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf

Abschnitt 2
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Art. 30 Zulassung

Art. 31 Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses

Art. 32 Dienstpflichten

Art. 33 Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses

Art. 34 Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei fachlichen Schwerpunkten mit technischer Ausrichtung

Art. 35 Vorbereitungsdienst

Art. 36 Probezeit

Art. 37 Ausbildungsqualifizierung

Abschnitt 4
Sonstiger Qualifikationserwerb für eine Fachlaufbahn

Art. 38 Gestaltungsgrundsätze

Art. 39 Qualifikationsvoraussetzungen

Art. 40 Feststellung des Qualifikationserwerbs

 

Abschnitt 5
Qualifikation von Bewerbern und Bewerberinnen aus Mitgliedstaaten

Art. 41 Qualifikation auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG

Art. 42 Anwendungsbereich

Art. 43 Anerkennung

Art. 44 Antrag

Art. 45 (aufgehoben)

Art. 46 Entscheidung

Art. 47 Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen

Art. 48 Eignungsprüfung

Art. 49 Anpassungslehrgang

Art. 50 Abschluss des Anerkennungsverfahrens

Art. 51 Berufsbezeichnung

 

Teil 3
Andere Bewerber und Bewerberinnen

Art. 52 Qualifikationsvoraussetzungen

Art. 53 Probezeit

 

Teil 4
Dienstliche Beurteilung

Art. 54 Arten der dienstlichen Beurteilung

Art. 55 Einschätzung während der Probezeit sowie Probezeitbeurteilung

Art. 56 Periodische Beurteilung

Art. 57 Zwischenbeurteilung

Art. 58 Inhalt der periodischen Beurteilung und Zwischenbeurteilung

Art. 59 Bewertung und Gesamturteil

Art. 60 Zuständigkeit

Art. 61 Eröffnung der dienstlichen Beurteilung

Art. 62 Leistungsfeststellung für die Entscheidungen gemäß Art. 30 und 66 BayBesG; Öffnungsklausel für den nichtstaatlichen Bereich zu Art. 67 BayBesG

Art. 63 (aufgehoben)

Art. 64 Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften

Art. 65 Ausnahmegenehmigungen

 

Teil 5
Fortbildung
Art. 66 Grundsätze der Fortbildung

 

Teil 6
Schluss- und Übergangsvorschriften

Art. 67 Verordnungsermächtigung

Art. 67a Einschränkung von Grundrechten

Art. 68 Ausnahmen, Verordnungsermächtigung

Art. 69 Evaluation

Art. 70 Übergangsregelungen

Art. 70a Abweichungsmöglichkeit aufgrund der Corona-Pandemie

Art. 71 Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu Art. 39)

Anlage 2 (zu Art. 49)

Anlage 3 (aufgehoben)

Anlage 4 (aufgehoben)


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Red 20231023

 

 

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