Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO)

neuer Artikel

Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO)
Stand: 11. November 2005

Auf Grund des § 73 des Landesbeamtengesetzes vom 24. Dezember 1992 (GVBl. I S. 506) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des Ausschusses für Inneres des Landtages:

Direkt zur VorschrifT:

Paragraf 1 bis 21

- Paragraf 22 bis 46


 

Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Leistungsprinzip, Begriffsbestimmungen
§ 3 Gestaltung der Laufbahnen
§ 4 Ausschreibung
§ 5 Erwerb der Laufbahnbefähigung
§ 5a Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
§ 6 Laufbahnwechsel; Anerkennung der Befähigung für eine gleichwertige Laufbahn
§ 7 Probezeit
§ 8 Dauer der Probezeit; Dienstbezeichnung vor der Anstellung
§ 9 Anstellung
§ 10 Übertragung höherbewerteter Dienstposten
§ 11 Beförderung
§ 12 Verbot der Ernennung und Beförderung während der Bildung der Landesregierung
§ 13 Schwerbehinderte Menschen
§ 14 Dienstliche Beurteilung
§ 15 Dienstliche und eigene Fortbildung
§ 16 Übertritt in ein Beamtenverhältnis im Geltungsbereich dieser Verordnung

Kapitel 2
Laufbahnbewerber

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 17 Einstellung der Laufbahnbewerber
§ 18 Vorbereitungsdienst, Laufbahnprüfung
§ 19 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Ausbilder
§ 20 Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufstieg; Auswahlverfahren
§ 21 Allgemeine Voraussetzungen für einen Verwendungsaufstieg

Abschnitt 2
Einfacher Dienst
§ 22 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 23 Vorbereitungsdienst

Abschnitt 3
Mittlerer Dienst
§ 24 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 25 Vorbereitungsdienst
§ 26 Aufstieg
§ 27 Aufstieg für besondere Verwendungen

Abschnitt 4
Gehobener Dienst
§ 28 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 29 Vorbereitungsdienst
§ 30 Aufstieg
§ 31 Aufstieg für besondere Verwendungen

Abschnitt 5
Höherer Dienst
§ 32 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 33 Vorbereitungsdienst
§ 34 Aufstieg
§ 35 Aufstieg für besondere Verwendungen

Kapitel 3
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen
§ 36 Allgemeines
§ 37 Bildungsvoraussetzungen
§ 38 Hauptberufliche Tätigkeit
§ 39 Feststellung der Befähigung

Kapitel 4
Andere Bewerber
§ 40 Andere Bewerber

Kapitel 5
Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
§ 41 Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses

Kapitel 6
Besondere Vorschriften für Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 42 Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände

Kapitel 7
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 43 (weggefallen)
§ 44 Besondere Aufstiegsregelung
§ 45 Übergangsregelungen
§ 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.laufbahnrecht.de © 2024