Artikel 5 Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

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Verordnung der Bundesregierung

Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Übersicht der geänderten Laufbahnverordnungen:

 

Artikel 5
Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „wird die Zahlung der Dienst- und Anwärterbezüge, mit Ausnahme des Verbots der Mehrarbeit,“ durch die Wörter „mit Ausnahme des Verbots der Mehrarbeit wird die Zahlung der Dienst- und Anwärterbezüge“ ersetzt.

2. In § 7 Absatz 1 wird die Angabe „30“ durch die Angabe „32“ ersetzt.

 


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Red 20231023

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