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Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Übersicht der geänderten Laufbahnverordnungen:
Artikel 5
Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „wird die Zahlung der Dienst- und Anwärterbezüge, mit Ausnahme des Verbots der Mehrarbeit,“ durch die Wörter „mit Ausnahme des Verbots der Mehrarbeit wird die Zahlung der Dienst- und Anwärterbezüge“ ersetzt.
2. In § 7 Absatz 1 wird die Angabe „30“ durch die Angabe „32“ ersetzt.
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Red 20231023