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Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO)
vom 1. Oktober 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 82])
Auf Grund des § 25 des Landesbeamtengesetzes vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26), der zuletzt durch das Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBl. I Nr. 17) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
Inhaltsübersicht
Kapitel 1
Allgemeines
§ 2 Förderung der Leistungsfähigkeit
§ 3 Laufbahnen, Laufbahnordnungsbehörden
§ 5 Erwerb der Laufbahnbefähigung
§ 6 Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
§ 8 Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt
§ 10 Voraussetzungen einer Beförderung
§ 11 Übertragung höher bewerteter Dienstposten
§ 12 Laufbahnrechtliche Dienstzeiten
§ 14 Schwerbehinderte Menschen
§ 16 Dienstliche und eigene Fortbildung
§ 18 Übernahme von Richterinnen und Richtern
Kapitel 2
Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Einstellung der Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber in den Vorbereitungsdienst
§ 20 Vorbereitungsdienst, Laufbahnprüfung
§ 21 Zulassung zum Aufstieg, Auswahlverfahren
§ 22 Allgemeine Regelungen für den Aufstieg
§ 23 Anerkennung externer Ausbildung, Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst
Abschnitt 2
Gehobener Dienst
§ 24 Besondere Einstellungsvoraussetzungen der technischen Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
§ 25 Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes
Abschnitt 3
Höherer Dienst
§ 26 Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes
Kapitel 3
Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst
§ 29 Hauptberufliche Tätigkeit
§ 30 Feststellung der Befähigung
§ 31 Aufstieg in Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst
Kapitel 4
Andere Bewerberinnen, andere Bewerber
§ 32 Andere Bewerberinnen, andere Bewerber
Kapitel 5
Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
§ 33 Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
Kapitel 6
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Laufbahnen mit geregelter Ausbildung (Vorbereitungsdienst) und Laufbahnordnungsbehörden
Anlage 2 Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnordnungsbehörden
Anlage 3 Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit der Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst
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Red 20231106