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Bundestag und Bundesrat beschließen Beamtenstatusgesetz
Der Bundesrat hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) bestätigt und dem entsprechend veränderten Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt. Im Vermittlungsverfahren hatten sich Vertreter von Bundestag und Bundesrat darauf geeinigt, die Gesetzgebungskompetenz für Bestimmungen zu rein landesinternen Körperschaftsumbildungen den Ländern zu überlassen, so wie es der Bundesrat in seinem Anrufungsbegehren gefordert hatte. Die bundesgesetzlichen Bestimmungen zum Beamtenstatus beschränken sich jetzt auf länderübergreifende Maßnahmen.
Das Beamtenstatusgesetz regelt einheitlich das Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte und ersetzt das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), das im Wege der Föderalismusreform entfallen ist. Ziel des neuen Gesetzes ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere um die Mobilität der Beamten zu gewährleisten. Dabei normiert es vor allem die Kernbereiche des Statusrechts wie Begründung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses.
Den Wortlaut des „Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)“ können Sie unter www.beamtenstatusgesetz.de nachlesen.
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