Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird - im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Mecklenburg-Vorpommern: Lehramtsanwärter und Beamte im Vorbereitungsdienst

.>>>Neu aufgelegt im März 2025 

 

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Mecklenburg-Vorpommern:

Lehramtsanwärter/innen sowie Beamte im Vorbereitungsdienst
>>>direkt zum LINK oder PDF
 

Bund

 
 

Bund (Regelung für Lehramtsanwärter/innen): 

 

 

>>>Beihilfevorschriften des Bundes
 

Länder

 
 

Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Beamtinnen/Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Lehramtsanwärter/innen

 

 


Zur Lehramtsausbildung

Wer als Lehrer arbeiten möchte, muss in der Regel ein Lehramtsstudium erfolgreich abschließen. Dazu werden eine Schulart und die Unterrichtsfächer gewählt, die später unterrichtet werden sollen. Am Ende des Studiums steht die Prüfung zum Ersten Staatsexamen.

Das abgeschlossene Studium ist die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst in der Schule, auch Referendariat genannt. Der Vorbereitungsdienst wird mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen.

Erste Staatsprüfung

Lehramtsstudiengänge werden mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abgeschlossen. Dabei wird festgestellt, ob die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten durch das Studium in den von ihnen gewählten Prüfungsfächern die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie bildungswissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines schulartbezogenen Vorbereitungsdienstes erfüllen.

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst zielt auf Berufsfertigkeit. Er dient der schulpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Befähigung für das jeweilige Lehramt. Er vervollständigt damit die im Studium erworbenen fachlichen und didaktischen Kompetenzen und befähigt die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Referendarinnen und Referendare zu selbstständiger Arbeit an der Schule.

Zweite Staatsprüfung

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung liegt in der Zuständigkeit des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Die erfolgreich absolvierte Zweite Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Unterrichtserlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern.


 

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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - als seit fast 30  Jahre - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen (u.a. lehrpersonal.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel: mit VerLINKungen im eBook kommt man direkt auf die gewünschte Website: Nebentätigkeitsrecht, Tarif-recht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung


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