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Beurteilungen nach den Regelungen des Laufbahnrechts
Laufbahnrechtliche Beurteilungen sind regelmäßige - zumeist alle drei Jahre - und anlassbezogene Bewertungen der Leistung, Eignung und Befähigung von Beamtinnen und Beamten, die für Beförderungen, Verwendungen und die Feststellung der Bewährung in der Probezeit entscheidend sind. Sie basieren auf Kriterien, die in Beurteilungsrichtlinien festgelegt sind (z.B. NRW hat feste Stichtage und Vergleichsgruppen), und dienen der fairen Personalauswahl nach dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG). Bei Fehlern, sachfremden Erwägungen oder Diskriminierung können Beamte gegen diese Beurteilungen rechtlich vorgehen.
Zweck und Funktion
Grundlage für Personalentscheidungen
Sie steuern Beförderungen, Versetzungen und die Bewährung in der Probezeit.
Leistungsprinzip
Sie ermöglichen die Auswahl der Besten ("Bestenauslese") nach dem Leistungsprinzip.
Personalentwicklung
Sie zeigen Entwicklungsbedarf und Qualifizierungsmöglichkeiten auf.
Ablauf und Kriterien
Regelmäßigkeit
Meist alle drei Jahre, zusätzlich bei Bedarf.
Erstellung
Durch den Vorgesetzten, oft mit Zweitbegutachtung.
Richtlinien
Es gibt bundesweite und landesspezifische Vorgaben (z.B. NRW mit Vergleichsgruppen und Quoten für Noten), die die Beurteilung vergleichbar machen sollen.
Beurteilungszeitraum
Für Beförderungen darf die letzte Beurteilung nicht älter als drei Jahre sein.
Rechtliche Aspekte
Anfechtbarkeit
Beurteilungen sind angreifbar, wenn sie fehlerhaft sind (z.B. falscher Sachverhalt, sachfremde Motive).
Diskriminierungsfreiheit
Das Beurteilungssystem muss diskriminierungsfrei sein (§ 8 BBG, § 9 BeamtStG).
Beförderung
Setzt eine verfügbare, höher bewertete Planstelle und eine erfolgreiche Eignung (inkl. Probezeit) voraus.
Beispiele für Laufbahnrechtliche Regelungen (Bund)
§ 22 BBG: Wichtige Vorschrift für Beförderungen basierend auf Beurteilungen.
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Enthält Regelungen zur Laufbahnbefähigung und Anrechnung von Zeiten (z.B. Elternzeit).
Zusammenfassend sind Beurteilungen im Laufbahnrecht ein zentrales Instrument, um die Eignung, Befähigung und Leistung von Beamtinnen und Beamten transparent und nachvollziehbar zu bewerten und so eine faire Karriereentwicklung zu gewährleisten.
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