Ratgeber "Frauen im öffentlichen Dienst"

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SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht
Aus der Praxis für die Praxis: für Mitarbeiter/innen von Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes; auch für Personalräte und andere Interessierte geeignet. Termine für das Jahr 2021 und Orte >>>www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Frauen im öffentlichen Dienst - Frauen fördern, Chancengleichheit und Gender Mainstreaming 

Seit Jahren arbeiten wir an Konzepten und Strategien, die uns voranbringen in unserem Anliegen, Frauen und Männer beruflich und gesellschaftlich gleichzustellen. Täglich stellen wir uns dabei neuen Herausforderungen. Als gleichstellungspolitisch problematisch sehen beispielsweise viele Deutsche – einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zufolge – immer noch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie an: Die Sorge, dass man nicht gleichzeitig Kindern und Arbeitgebern gerecht werden kann, sei vor allem bei Müttern groß. Sie sehen sich trotz Arbeitszeitpolitik in einem zeitlichen Dilemma und damit weiterhin vor der grundsätzlichen Entscheidung Kinder oder Beruf und Karriere. Die Vorstellung, Führungspositionen seien gekoppelt an Vollzeit und ständige Verfügbarkeit, ist weit verbreitet – bei Arbeitgebern, aber auch unter den Beschäftigten. Erstaunlicherweise zeigt diese Untersuchung auch auf, dass Väter bis heute in Deutschland nicht als adäquater Ersatz für Mütter gesehen werden. Im internationalen Vergleich trauen wir unseren Männern deutlich weniger zu als etwa Franzosen oder Belgier, beides Länder, in denen arbeitende Mütter viel stärker akzeptiert sind.

Auch eine Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellte Deutschland jüngst ein schlechtes Zeugnis aus. Junge Frauen seien demnach besser ausgebildet als ihre männlichen Kollegen, hätten aber auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen. Fazit der Studie: Deutschland solle ein hochwertiges Betreuungsangebot für Kinder schaffen, das Ehegatten-Splitting abschaffen – ebenso wie das gerade erst beschlossene Betreuungsgeld. Gemäß dieser Studie sind „Frauen heute in vielen Ländern häufiger berufstätig als noch vor zwanzig Jahren, aber gerade in Deutschland, Österreich und der Schweiz arbeiten sie überproportional oft in Teilzeitanstellung. ... Das hat negative Auswirkungen auf ihr Gehalt und auf ihre Karriere.“ Frauen mit einem mittleren Einkommen verdienen im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer, Freiberuflerinnen sogar 63 Prozent weniger – mit entsprechenden Folgen für die Rente. Der sog. Equal Pay Gap bedeutet für Deutschland eine Herausforderung.

Der öffentliche Dienst steht deshalb vor vielschichtigen Aufgabenfeldern: in seiner Vorbildfunktion als Arbeitgeber und als umfassender Dienstleister. Personalpolitisch geht es unter dem „Genderdach“ der Gleichstellung immer auch um die Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Toleranz, ganz im Sinne der Zielgruppen des Antidiskriminierungsgesetzes. Um individuelle Lebens-, Beziehungs- und Familienplanungen zu ermöglichen, bedarf es politischer Rahmenbedingungen und kommunaler Dienstleistungen. Ein zufriedenes, motiviertes Personal, all die Frauen und Männer, die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, sind hierfür wichtige Voraussetzung!

Mit dem vorliegenden Ratgeber soll Ihnen ein hilfreiches Instrument an die Hand gegeben werden.

Ich wünsche Ihnen herzlich eine ertragreiche und vergnügliche Lektüre –

Auszug aus dem Vorwort von "FrauenSache im öffentlichen Dienst"
von Ursula Matschke, Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Stuttgart


 

...aus dem Buch "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

Aufgaben von Frauenbeauftragten bzw. Gleichstellungsbeauftragten 

Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, Strukturen, die Benachteiligungen und Diskriminierung begünstigen, aufzuzeigen und Instrumente zu deren Überwindung zu entwickeln. Dies kann mit Hinweis auf EU-Richtlinien, das GG, auf Gesetzesnormen, Dienstvereinbarungen oder Richtlinien geschehen. Sie haben beratende Funktion in Fragen der Gleichberechtigung sowohl den Mitarbeiterinnen einer Dienststellen, als auch der Behördenleitung gegenüber. Gleichstellungsbeauftragte sollten an allen personellen Angelegenheiten beteiligt sein, um bereits erste Anzeichen von Diskriminierung oder Benachteiligung erkennen zu können. Sie entwickeln in den meisten Fällen einen Frauenförderplan, der innerhalb einer Behörde den Rahmen für die Personalentwicklung darstellen kann.

Wenn es an Ihrer Dienststelle/Behörde eine Gleichstellungsbeauftragte gibt, können Sie sich in allen Fragen, die Ihren Arbeitsplatz betreffen, an sie wenden. Aber auch in persönlichen Angelegenheiten kann Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte - selbst oder mit einer geeigneten Adresse - weiterhelfen. Gleichstellungsbeauftragte sind außerdem meist noch für die gesamte Kommune und die Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots aus Art. 3 GG zuständig und deshalb quasi eine Art „Umschlagplatz“ für Informationen in allen Lebenslagen, die Frauen betreffen. Gleichstellungsbeauftragte, Frauenvertreterinnen oder Frauenbeauftragte, deren Geltungsbereich nur die Behörden erfasst, sind dagegen ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörden zuständig.

Mehr Informationen zu "Frauen im öffentlichen Dienst" finden Sie unter folgenden Websites: 

www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de 

- www.frauenbeauftragte-online.de


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